Beitritt
Mitglied des GAV kann jeder Energieverbraucher werden, der als Letztverbraucher elektrische Energie, Erdgas oder Fernwärme bezieht, selbst aber nicht gewerbsmäßig als Wiederverkäufer auftritt. Auch Verbände und Beratungsunternehmen können als Mitglieder aufgenommen werden.
Der Jahresmitgliedsbeitrag orientiert sich an der Zahl der Verbrauchsstellen sowie am Umfang der Energieabnahme und liegt zwischen 120 und 875 Euro.
Auskünfte zur Mitgliedschaft und zum Beitrag erteilt die Geschäftsstelle.