Großabnehmerverband Energie Baden-WürttembergGAV Mitgliederversammlung

 
www.gav-energie.deJedes Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der jedes Mitglied eingeladen wird. Bei besonderer Notwendigkeit sind zusätzlich außerordentliche Mitgliederversammlungen möglich.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für

  • Satzungsänderungen
  • Wahl
    • des Vorsitzenden
    • des stellvertretenden Vorsitzenden
    • des Beirats und
    • der Rechnungsprüfer
  • Haushaltsplan
  • Geschäftsberichte
  • Entlastungen
  • Mitgliedsbeitrag


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