Carbon-Leakage-Beihilferechner

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Das Bundeskabinett hat am 31.03.2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (=> BECV) in der Entwurfsfassung beschlossen. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen und im grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, damit eine ausreichende finanzielle Kompensation erhalten.

Der GAV informierte seine Mitglieder umfassend über den Kreis der beihilfeberechtigten Unternehmen, die Ermittlung der beihilfefähige Brennstoffmenge, die Beihilfehöhe sowie die zu erbringenden Gegenleistungen. Diese umfassen die Verpflichtung eine Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder alternativ ein Umweltmanagementsystem (EMAS) zu betreiben. Kleinere Unternehmen (fossiler Gesamtenergieverbrauch < 10 GWh/a) müssen nachweisen, spätestens ab dem 01.01.2023 ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem (DIN ISO EN 50005:2021) zu betreiben oder Mitglied in einem angemeldeten Energie- oder Klimaschutznetzwerk sein. In den Jahren 2023 und 2024 muss mindestens 50% und ab 2025 mindestens 80% des Beihilfebetrages in Klimaschutzmaßnahmen zu investiert werden.

Der GAV unterstützt seine Mitglieder mit einem Beihilferechner, der auf Basis der Sektorenzuordnung und der beihilfefähigen Brennstoffmenge die Entlastung ermittelt.

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