Frühwarnstufe Gas ausgerufen

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Der GAV hat seinen Mitglieder im Newsletter „GAV-05 Krisenvorsorge Gas - Erdgaspreisentwicklung März 2022“ bereits den Notfallplan Gas verlinkt und die darin vorgesehenen Stufen (Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe) angesprochen. Die gestern von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck ausgerufene Frühwarnstufe ist eine Vorsorgemaßnahme und wurde nicht auf Grund einer regionalen oder nationale Gasmangellage ausgerufen.

Die Frühwarnstufe dient der Vorbereitung auf eine Eskalation der Gasversorgungslage. Dazu wurde ein Krisenteam Gas gebildet, das sich auf eine Verschlechterung der Erdgasversorgungslage vorbereitet, um die dann zu ergreifenden Maßnahmen umzusetzen und die Abläufe zu koordinieren.

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und Vertreter der Bundesländer. Das Krisenteam Gas tagt regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das BMWK zu beraten.

Detaillierte Hinweise sind in zwei aktuellen Dokumenten enthalten:

Die Rolle der Bundesnetzagentur in der Gasmangellage (Stand 30.03.2022)
FAQ-Liste BMWK Notfallplan Gas (Stand 30.03.2022)

Nachfolgend gehen wir auf einige Aspekte die für Letztverbraucher interessant sind ein. Zusätzlich bietet der GAV gemeinsam mit weiteren Verbänden ein Webinar an, das Ihnen die Möglichkeit bieten wird, ihre noch offenen Fragen an kompetente Fachleute zu stellen. Das Webinar "Prozesse und Maßnahmen bei Gasknappheit“ findet am Dienstag, den 12. April 2022 von 9:00 bis 11:00 Uhr statt. Eine separate Einladung erhalten GAV-Mitglieder.

Abschaltung bzw. Reduzierung der Bezugsleistung
Erst wenn die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems gefährdet oder gestört ist, werden auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§16 Abs. 1 und Abs. 2) netz- und marktbezogene Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen sehen unter anderem die Kürzung von Letztverbrauchern, die nicht gemäß § 53a EnWG geschützt sind, und - als Ultima Ratio - die Kürzung von systemrelevanten Gaskraftwerken und geschützten Kunden, vor. Die BNetzA betont, dass die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen immer Einzelfall-Entscheidungen seien, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (u.a. Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge, etc.) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalt-Reihenfolgen vor.

Gleichwohl führen die Interessenvertreter der Industrie Gespräche sowohl mit der BNetzA wie auch dem BMWK über Priorisierungen. Der BDEW fordert in einer aktuellen Pressemitteilung für nicht geschützte Kunden, zu denen die Industrie gehört, eine Positiv-Liste, die festlegt, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas versorgt werden.

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